AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Gastaufnahmevertrag
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von (Ferien-)Wohnungen sowie Unterkünften – nachfolgend nur noch als „Wohnung“ bezeichnet – zur Beherbergung sowie für alle erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Unterbringungsbetriebes.
1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Unterbringungsbetriebes.
1.3. Geschäftsbedingungen des Kunden / Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.
1.4. Nichtraucherzimmer
Unsere Wohnungen sind strikte Nichtraucherzimmer. Sollten Kunden / Gäste dennoch im Zimmer rauchen, beteiligen wir den Wohnungsgast an den Reinigungskosten (Gardinen, Mobiliar, Teppich usw.) mit 150,- Euro. Kann die Wohnung wegen des starken Rauchgeruchs trotz Reinigung im Anschluss nicht vermietet werden, wird eine zusätzliche Nacht laut Tarif des Unterbringungsbetriebes in Rechnung gestellt.
2. Vertragsabschluss, -partner, -haftung; Verjährung
2.1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden / Gastes durch den Unterbringungsbetrieb zustande. Dem Unterbringungsbetrieb steht es frei, die Wohnungsbuchung schriftlich zu bestätigen.
2.2. Vertragspartner sind der Unterbringungsbetrieb und der Kunde / Gast. Hat ein Dritter für den Kunden / Gast bestellt, haftet er dem Unterbringungsbetrieb gegenüber zusammen mit dem Kunden / Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Gastaufnahmevertrag, sofern dem Unterbringungsbetrieb eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
2.3. Der Unterbringungsbetrieb haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Unterbringungsbetriebes beschränkt.
2.4. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden sechs Monate.
2.5. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Unterbringungsbetriebes auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.
3. Leistung, Preise, Zahlungen, Aufrechnung
3.1. Der Unterbringungsbetrieb ist verpflichtet, die vom Kunden / Gast gebuchte Wohnung bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2. Der Kunde / Gast ist verpflichtet, die für die Wohnungsüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Unterbringungsbetriebes zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden / Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Unterbringungsbetriebes an Dritte.
3.3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung sechs Monate und erhöht sich der vom Unterbringungsbetriebes allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieser den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anheben.
3.4. Die Preise können vom Unterbringungsbetrieb ferner geändert werden, wenn der Kunde / Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Wohnungen, Anzahl der Gäste ab dem 2. Lebensjahr, der Leistung des Unterbringungsbetriebes oder der Aufenthaltsdauer der Kunden / Gäste wünscht und der Unterbringungsbetrieb diesen Änderungen zustimmt.
3.5. Rechnungen des Unterbringungsbetriebes ohne Fälligkeitsdatum sind sofort ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Der Unterbringungsbetrieb ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der Unterbringungsbetrieb berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Kunden / Gast bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Unterbringungsbetrieb der eines höheren Schadens vorbehalten.
3.6. Der Unterbringungsbetrieb ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Reisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
3.7. Der Kunde / Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Unterbringungsbetriebes aufrechnen oder mindern.
4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
4.1. Ein Rücktritt des Kunden / Gastes von dem mit dem Unterbringungsbetrieb geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Unterbringungsbetriebes. Erfolgt dies nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde / Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Unterbringungsbetriebes oder einer von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
4.2. Dem Unterbringungsbetrieb steht es frei, den ihm entstandenen und vom Kunden / Gast zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde / Gast ist dann verpflichtet, folgende Sätze des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung zu zahlen:
bei Stornierung bis zu 30 Tage vor Anreise 50%
bei Stornierung bis zu 14 Tage vor Anreise 90%
5. Rücktritt des Unterbringungsbetriebes
5.1. Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde / Gast innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist der Unterbringungsbetrieb in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde / Gast auf Rückfrage des Unterbringungsbetriebes mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von dem Unterbringungsbetrieb gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist der Unterbringungsbetriebes zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.2. Ferner ist der Unterbringungsbetrieb berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund, vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Unterbringungsbetrieb nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
Wohnungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden / Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;
der Unterbringungsbetrieb begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistungen des Unterbringungsbetriebes den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Unterbringungsbetriebes in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Unterbringungsbetriebes zuzurechnen ist;
ein Verstoß gegen Punkt 1 Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.
5.3. Der Unterbringungsbetrieb hat den Kunden / Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
5.4. Bei berechtigtem Rücktritt des Unterbringungsbetriebes
entsteht kein Anspruch des Kunden / Gastes auf Schadenersatz.
6. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
6.1. Der Kunde / Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Wohnungen.
6.2. Gebuchte Wohnungen stehen dem Kunden / Gast ab 16.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde / Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3. Nimmt der Kunde / Gast gebuchte Wohnungen erst verspätet in Anspruch oder gibt die Inanspruchnahme vor Vertragsablauf auf, so hat er dem Unterbringungsbetrieb gegenüber den entstandenen Schaden wie unter Punkt 4 Rücktritt des Kunden / Gast beschrieben zu ersetzen.
6.4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Wohnungen spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Unterbringungsbetrieb über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung der Wohnung bis 16.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 16.00 Uhr 100%. Dem Kunden / Gast steht es frei, dem Unterbringungsbetrieb nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
6.5. Stellt der Unterbringungsbetrieb aus Gründen, die er selbst zu vertreten hat, dem Kunden / Gast gebuchte Wohnungen nicht zur Verfügung, so ist der Unterbringungsbetriebberechtigt, dem Kunden / Gast ein anderes, vergleichbares Quartier in einem anderen Haus zuzuweisen. Dabei trägt der Unterbringungsbetrieb nur die eventuell anfallenden Mehrkosten zwischen vereinbartem Logispreis und dem tatsächlichen Wohnungspreis des Ersatzquartiers. Lehnt der Kunde / Gast die Unterbringung in einem anderen Haus ab, erlöschen seine Ansprüche. Weitere Ansprüche des Kunden / Gastes sind ausgeschlossen.
7. Haftung des Unterbringungsbetriebes
7.1. Der Unterbringungsbetrieb haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit dessen zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Unterbringungsbetriebes auftreten, wird der Unterbringungsbetriebes bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden / Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde / Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2. Für eingebrachte Sachen haftet der Unterbringungsbetrieb dem Kunden / Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 1.000,-. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde / Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung des Unterbringungsbetriebes Anzeige macht (§703 BGB).
7.3. Für die unbeschränkte Haftung des Unterbringungsbetriebes
gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
7.4. Soweit dem Kunden / Gast ein Stellplatz auf dem Grundstück des Unterbringungsbetriebes, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück des Unterbringungsbetriebes abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Unterbringungsbetrieb nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Unterbringungsbetriebes.
8. Schlussbestimmungen
8.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Gastaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden / Gast sind unwirksam.
8.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Unterbringungsbetriebes.
Sofern der Unterbringungsbetrieb als ein Vertragspartner die Voraussetzungen des §38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Unterbringungsbetriebes.
8.4. Es gilt deutsches Recht.
8.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Gastaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.